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Einjahresfrist für den Wechsel in die PKV

Wie die Regierung am Freitag  beschlossen hat, entfällt per 31.12.2010 die 3-Jahresfrist für Angestellte für den Wechsel in die PKV. Das bedeutet, das für alle Angestellten, deren Einkommen in diesem Jahr 2010 über 49.500,- Euro lag, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse zum 31.12.2010 endet. In der Praxis wird es so aussehen, dass die Krankenkasse eine Info, wahrscheinlich zum Jahreswechsel, an die betroffenen Angestellten versendet, und auf den neuen Status hinweist. Der Angestellte hat dann 14 Tage Zeit der Krankenkasse mitzuteilen, dass er zum 01.01.2011 in die PKV wechselt. Nach dieser Frist gilt die normale 2-monatige Kündigungsfrist. Deslhalb sollten alle  Angestellte auf die diese Regelung zutrifft bereits jetzt die verschiedenen Tarife der privaten Krankenversicherungen (PKV) vergleichen und den für sie passenden Tarif auswählen. Ich bin gerne bereit den für Sie passenden Tarif herauszusuchen, füllen Sie einfach auf dieser Seite den Fragebogen aus.


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